Hinweistext nach dem Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endnutzer nach § 2 Abs. 13 BattG sind, gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Sie als Endnutzer sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
Sie können Ihre bei uns erworbenen oder gelisteten Batterien und Akkus in unseren Verkaufshäusern unentgeltlich zurückgeben.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke (Pfandschein) ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke (Pfandschein) abhängig.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Alt-Batterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wiederaufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.
Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
Batterien können chemische Gefahrstoffe enthalten, die sowohl die Umwelt belasten und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Insbesondere beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien ist Vorsicht geboten, da sich diese zudem bei unsachgemäßer Behandlung leicht entzünden und Brände verursachen können.
Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesem entsorgt werden.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Pb |
Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei |
Cd |
Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium |
Hg |
Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber |